Unsere Leistungen

Psychotherapie für Kinder, Jugendliche und Erwachsene

Die Gründe, sich für eine Psychotherapie zu entscheiden, sind so individuell wie wir Menschen. Dabei können psychische Erkrankungen jede*n treffen und sich im Alltag sehr unterschiedlich bemerkbar machen. Häufig bleiben psychische Erkrankungen am Anfang unentdeckt, weil sich der Kern der Symptomatik im Inneren eines Menschen abspielt, mit Gefühlen wie Scham einhergehen können und im Außen nicht immer leicht erkennbar sind. Für außenstehende Menschen ist deshalb häufig nicht erkenntlich, warum sich jemand „wie“ verhält.

Verschiedene Entwicklungs- und Lebensphasen bürgen dabei ein erhöhtes Risiko für die Ausbildung einer seelischen Erkrankung. Sollten Sie sich selbst und / oder Ihr Kind in einer herausfordernden Situation befinden, die den Alltag und die Lebensqualität merkbar beeinträchtig, kann es ratsam sein, sich durch professionelle Hilfe begleiten zu lassen.

Sollten Sie sich unsicher sein, ob eine Psychotherapie dabei die richtige Unterstützung darstellt, fühlen Sie sich herzlich eingeladen, dies in einem gemeinsamen Gespräch mit uns herauszufinden.

Was ist Verhaltenstherapie?

Die Verhaltenstherapie ist das am umfangreichsten wissenschaftlich untersuchte Therapieverfahren und hat sich in den letzten Jahrzehnten stetig weiterentwickelt. Allgemein wird in der Verhaltenstherapie davon ausgegangen, dass psychische Störungen u.a. ein Zusammenspiel von biografischen Lernprozessen, sozialen Umweltfaktoren und genetischen Faktoren sein kann. Aufgrund dessen wird in der Therapie ein sogenanntes Bedingungsmodell erarbeitet, wobei auch die individuelle Lebenssituation bzw. -geschichte genauer beleuchtet wird. Ziel dabei ist es, Faktoren zu ermitteln, die zur Entstehung der Symptomatik beigetragen haben und weiterhin wirksam sind und die Symptomatik aufrechterhalten. Für eine Veränderung des Handelns, Denkens und Fühlens werden Ressourcen und Fähigkeiten gestärkt und für Veränderungsprozesse nutzbar gemacht. 

Auch wenn Studien die Wirksamkeit verschiedener Methoden belegen, ist uns wichtig jeden Menschen als Individuum zu sehen. Lösungswege aus der Symptomatik können sehr vielseitig und kreativ sein. Behandlungsziele und -schritte werden deswegen gemeinsam erarbeitet und festgelegt. 

Unser Behandlungsangebot richtet sich an Menschen mit:

  • Anpassungsstörungen (z.B. Trennung, belastende Lebensveränderungen)
  • Angststörungen
  • Zwangsstörungen
  • Depression
  • Essstörungen
  • Tic-Störungen
  • Aufmerksamkeitsdefizit- und Hyperaktivitätsstörungen (ADS/ ADHS)
  • Emotionale Störungen
  • Störungen des Sozialverhalten
  • Sexuelle Reifungskrisen, Transgender

u.v.m.

 

Frau Pehl legt ihren Schwerpunkt aktuell in die Behandlung von Menschen mit Monotraumata und (anhaltender) Trauer, sowie in die Begleitung von Menschen mit belastenden Erfahrungen rund um das Thema Kinderwunsch und Geburt.

Ablauf, Dauer und Wartezeiten einer Psychotherapie

Wichtig: Aktuell besteht eine hohe Nachfrage nach psychotherapeutischen Plätzen. Leider übersteigen diese unsere Kapazitäten und wir können nicht allen einen Therapieplatz anbieten. Dennoch haben Patient*innen (der gesetzlichen Krankenkassen) ein Recht auf eine sogenannte Psychotherapeutische Sprechstunde. Diese dient der Klärung, ob eine Psychotherapie induziert ist und/oder welche fachspezifischen Hilfsangebote eingeleitet werden können. Grundsätzlich ist eine Psychotherapeutische Sprechstunde immer der erste Schritt zur Einleitung einer Psychotherapie.

1. Erstgespräch

Zur Vereinbarung einer Psychotherapeutischen Sprechstunde (Erstvorstellung) melden Sie sich bitte während unserer jeweiligen telefonischen Sprechstunden. Die genauen Sprechzeiten finden Sie auf der Startseite unserer Homepage. Bitte beachten Sie, dass Frau Pehl und Frau Berchtold eine eigenständige telefonische Sprechzeit haben. Für das Erstgespräch benötigen Sie keinen Überweisungsschein. Wir freuen uns, wenn Sie Vorbefunde bereits als Kopie mitbringen, sodass wir ausreichend Zeit für das gemeinsame Gespräch haben.

 

  • Als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin ist eine Behandlung bei Frau Berchtold bis zum vollendeten 21. Lebensjahr möglich.
  • Als Psychologische Psychotherapeutin ist eine Behandlung bei Frau Pehl ab dem 18. Lebensjahr möglich.

 

Dokumente für Kinder- und Jugendliche: Bitte bringen Sie nachfolgende Dokumente ausgefüllt und unterschrieben mit zum Erstevorstellungstermin.

2. Die ersten Stunden

In den ersten Stunden wird in gemeinsamen Gesprächen und mit Hilfe von diagnostischen Verfahren überprüft, ob eine krankheitswertige Störung vorliegt. Außerdem werden wir schauen, wie eine gute Behandlung für Sie aussehen kann.

Wir werden uns gemeinsam auf die Suche nach entwicklungsspezifischen Faktoren begeben, die das Auftreten einer psychischen Störung begünstigt haben und welche Faktoren diese aktuell aufrechterhalten. Des Weiteren dienen diese Stunden bereits dem Aufbau einer therapeutischen Beziehung. Es ist uns wichtig, dass Sie sich in der Zusammenarbeit mit uns wohlfühlen und sich jede*r in der individuellen Situation gesehen und verstanden fühlt. Auch wir prüfen in diesen Stunden, ob Ihr Anliegen bei uns gut aufgehoben ist und durch uns ausreichend unterstützt werden kann. Für eine positive Prognose der Therapie ist eine gute therapeutische Beziehung ein wesentlicher Faktor. Deshalb laden wir Sie herzlich dazu ein, für sich nach dem ersten Kennenlernen nochmals zu überprüfen, ob Sie sich eine längerfristige Zusammenarbeit mit uns vorstellen können. 

3. Behandlungsplanung und Antragsstellung bei der Krankenkasse

Bevor die Therapie bei der Krankenkasse beantragt wird, wird in enger Zusammenarbeit mit den Betroffenen ein Behandlungsplan entwickelt, der auf die jeweiligen Bedürfnisse abgestimmt ist. 

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit Bezugspersonen in die Therapie einzubeziehen. Insgesamt gilt, umso jünger die Patient*innen, umso wichtiger ist eine aktive Teilnahme der Eltern bzw. Bezugspersonen an der Therapie. 

Sollten wir uns gemeinsam für die Einleitung einer Psychotherapie entscheiden, wird ein Kontingent an Therapiesitzungen bei der zuständigen Krankenkasse beantragt.

 

Allgemein gilt: Die Inhalte der Therapie unterliegen der Schweigepflicht. In der Regel findet die Therapie wöchentlich statt. Dabei dauert eine Stunde üblicherweise 50 Minuten.

Kosten

Unser Angebot richtet sich an gesetzlich und privat Versicherte sowie Selbstzahlende. Eine vorherige Überweisung ist nicht notwendig.

Als gesetzlich versicherte Person haben Sie Anspruch auf eine Psychotherapeutische Sprechstunde, die jeder beantragungspflichtigen Therapie vorangeht. Die Kosten hierfür werden vollumfänglich von den Krankenkassen übernommen und müssen im Vorfeld nicht beantragt werden. Im Rahmen der psychotherapeutischen Sprechstunde wird geklärt, ob sich Ihr Verdacht auf eine krankheitswertige Störung bestätigen lässt und welche fachspezifischen Hilfestellungen induziert sind und eingeleitet werden können. Die Einleitung einer längerfristigen und regelmäßigen Therapie muss von Ihrer Therapeutin/ Ihrem Therapeuten im Vorfeld bei Ihrer Krankenkasse genehmigt werden. 

Auch private Krankenversicherungen und die Beihilfe übernehmen in der Regel die Kosten für eine Psychotherapie. Die übernommenen Leistungen und genehmigten Therapiesitzungen können je nach individuell abgeschlossenem Tarif variieren. Vor Beginn einer Behandlung ist es notwendig, dass Sie sich bei ihrer privaten Krankenkasse oder Beihilfestelle nach den Bedingungen erkundigen und die nötigen Formulare zur Aufnahme einer Psychotherapie anfordern. Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

Als Selbstzahler*in entscheiden Sie sich alle entstehenden Kosten in vollem Umfang selbst zu tragen. Es findet keine Informationsübermittlung an die Krankenkasse statt. Die Abrechnung orientiert sich auch hier an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

Weitere Details werden Ihnen transparent und verbindlich im Erstgespräch mitgeteilt.

Psychotherapeutische Praxis Landshut, Oberndorfer Straße 2, 84032 Landshut

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